Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens BLUNCK
Für den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte, Gerätschaften und Zubehörartikel sind diese Bedingungen
Vertragsbestandteil. Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden hiermit
widersprochen und sind rechtlich unerheblich, es gelten immer unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Nur durch
schriftliche Bestätigung werden andere Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Änderungen unserer
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Vertragsinhalt, nicht durch Schweigen oder Lieferung. Im Zweifel ist eine Änderung
unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen nicht gewollt.
1. Alle Angebote sind freibleibend.
Bestellungen unserer Kunden gelten erst dann als abgenommen, wenn sie schriftlich von uns  bestätigt werden oder durch
die Auslieferung der Ware.
         
2. Preise
Die Preise sind netto und ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste. Änderungen bleiben vorbehalten.
         
3. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigung unserer Lieferungsmöglichkeiten sind wir von der
Lieferpflicht entbunden, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten u.a. auch
Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, jede Form des Arbeitskampfes.
Der Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte Nachfrist nicht einhalten.
         
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über:
4.1 Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge mit der Übergabe am Bestimmungsort.
4.2 Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware unseren Lagerraum bzw.
unsere Laderampe verlassen hat.
         
5. Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom
Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Dem Kunden kann bei verspäteter Abnahme gegebenenfalls ein
höherer Tagespreis in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 25 % des entgangenen
Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
         
6. Lieferung
Terminzusagen sind, ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder
Störungen der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes - auch im Falle der Zuziehung von Zulieferanten - ver-
längert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird unverzüglich sowohl vom Eintritt, als auch über die
voraussichtliche Dauer der Behinderung verständigt, ohne dass bei Nichteinhaltung Rechte gegen uns abgeleitet werden
können. Wenn sich die Erfüllung länger als einen Monat verlängert, können beide Parteien von einem einzelnen Auftrag
entschädigungslos zurücktreten.
Werden Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde Schadensersatz nur geltend machen,
wenn Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt und uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorzuwerfen ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
   
7. Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind
unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen, spätestens innerhalb von 2 Tagen per Einschreiben oder per Fax. Bei
Nichteinhalt dieser Frist entfällt die Gewährleistung. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu
behandeln. Rücksendungen werden ohne vorherige Absprache und mit unserem Einverständnis nicht angenommen.
Mengenmäßige Beanstandungen sind sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Der Kunde
kann bei berechtigten Beanstandungen unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche Ersatzlieferungen verlangen. Erweist
sich eine Ersatzlieferung als unmöglich und misslingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder unangemessen
schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, den Preis zu mindern oder ohne weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht Hersteller der gelieferten
Ware, können Ansprüche aus Gewährleistung gegen uns nur in dem Umfang erhoben werden, in dem der Hersteller uns
gegenüber haftet. Für zugesicherte Eigenschaften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.    
         
8. Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt machen wir geltend für die von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus
der Geschäftsverbindung, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Die Einstellung einzelner Forderungen
sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren diesen Vorbehalt nicht. Nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs darf die Verfügung über die Ware erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte werden
sicherheitshalber an uns abgetreten. Sobald von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht werden, hat der
Kunde uns gegenüber offen zu legen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wird und in welcher Höhe Forderungen
aus der Weiterveräußerung entstehen. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware,
wobei die Übergabe des Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Ausgeschlossen sind Einreden und Einwendungen gegen
den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen. Wir sind unwiderruflich
berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Für den Fall der Insolvenz des Kunden wird vereinbart, dass
sämtliche bestellten Sicherheiten auch für den Fall gelten, dass der Insolvenzverwalter sein Wahlrecht nach § 103 InsO
ausübt und die Erfüllung des Vertrages wählt. Daher können von uns der ursprünglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder
andere bestellte Sicherheiten auch in dem Fall geltend gemacht werden, dass die im Rahmen des Wahlrechts vom
Insolvenzverwalter ursprünglich gewählte Erfüllung des Vertrages fehlschlägt. Vorliegende Klausel ist bei Änderung der
Gesetzes- und Rechtslage entsprechend dem wirtschaftlichen oben genannten Zweck auszulegen und erforderlichenfalls
anzupassen.
   
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises (vereinbartes Entgelt zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt.) ist - sofern nichts anderes
vereinbart - sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, in bar oder durch Überweisung/Bankeinzug vorzunehmen.
Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für jeden Fall vor. Wechsel, Schecks und
Banklastschriften gelten erst nach ihrer Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung, Diskontspesen und
sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung
unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Nicht gestattet ist es ihm, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen
Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei Zahlung nach vereinbartem Zahlungsziel tritt ohne weiteres
Verzug ein. In diesem Falle sind wir berechtigt, Verzugs-
zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und weitere Lieferungen
nur noch gegen Barzahlung auszuführen. Wir können bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, oder im
Falle einer drohenden Insolvenz des Kunden vom Liefervertrag zurücktreten oder ein außerordentliches Kündigungsrecht
geltend machen, wenn der Käufer nicht binnen von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Der Kunde hat auf
Anforderung sämtliche in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, einschließlich derjenigen Gegenstände, die uns zur
Sicherung unserer Forderungen übereignet wurden, herauszugeben. Eine in der Hereinnahme von Wechseln etwa liegende
Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet, gegen Rückgabe des Wechsels bar zu zahlen.
10. Leihgegenstände
Auch bei Stellung von Sicherheiten verbleiben die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Paletten, Kühl- und
Tiefkühlmöbel, Verkaufsgeräte, Werbemittel und dergleichen) in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände
nach zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich und in gereinigtem Zustand an uns herauszugeben. Einreden gegen unseren
Herausgabeanspruch, z. B. Zurückbehaltungsrechte, sind für Kaufleute ausgeschlossen.    
         
11. Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung
verfolgt wurde.
         
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Berlin. Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Im
Übrigen gilt dies für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des ZPO verlegt oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist. Die Beziehungen
zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt für alle
vertraglichen, außervertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche, soweit zwingendes nationales oder internationales
Recht nicht entgegensteht.
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